Fahrtkostenrechner

Über den Fahrtkostenrechner

Der Fahrtkostenrechner ist ein Projekt für eine einfache Frage: Was kostet diese Fahrt? Er rechnet Spritkosten, Ladekosten und Kosten pro Mitfahrer aus, ohne Anmeldung. Dazu kommen die Werte, die bei Steuer und Reisekosten gebraucht werden: Entfernungspauschale und Kilometerpauschale für Dienstreisen.

Entstanden ist das Projekt aus wiederkehrenden Alltagsrechnungen: Spritgeld für die Fahrgemeinschaft zur Arbeit, Aufteilung der Urlaubsfahrt unter Freunden, die Frage, ob sich die Bahn auf einer bestimmten Strecke lohnt, die Anfahrtspauschale auf einer Handwerkerrechnung. Jede dieser Rechnungen ist einfach, aber mit Maut, Rückfahrt, Ladeverlusten und mehreren Personen schleichen sich schnell Fehler ein. Die Seiten zu Route, Verbrauch, Ladekosten, Dienstreisen, Kilometerkosten und Handwerkeranfahrt erklären jeweils die Werte, die für die Rechnung gebraucht werden.

Wie die Rechner rechnen

Es gibt keine Datenbank mit Fahrzeugen und keine geschätzten Werte im Hintergrund: Was du eingibst, geht unverändert in die Formel ein. Ergebnisse werden auf zwei Nachkommastellen gerundet, und zwar erst am Ende, damit sich Rundungsfehler nicht über mehrere Schritte aufsummieren.

Spritkosten
km ÷ 100 × Verbrauch × Preis
Ladekosten
km ÷ 100 × kWh/100 km × (1 + Ladeverlust) × Preis pro kWh
Kosten pro Person
(Sprit + Maut + Parken) ÷ Personen, wahlweise ohne Fahrer
Entfernungspauschale
volle einfache km × Arbeitstage × 0,38 €
Dienstreise
gefahrene km × 0,30 € beim Pkw, 0,20 € bei anderen motorisierten Fahrzeugen
CO₂ der Fahrt
Liter × 2,37 kg bei Benzin, Liter × 2,65 kg bei Diesel, direkte Emissionen ohne Vorkette

Für die Entfernungspauschale gilt die Rundungsregel des Finanzamts: Nur volle Kilometer zählen, angefangene werden abgerundet. 17,8 km werden also mit 17 km angesetzt. Bei Sprit- und Ladekosten wird dagegen mit der genauen Strecke gerechnet.

Wie genau das Ergebnis ist

Das Ergebnis ist so genau wie die Eingaben. Der größte Unsicherheitsfaktor ist fast immer der Verbrauch, gefolgt vom Spritpreis. Seit 2013 melden Tankstellen jede Preisänderung innerhalb von fünf Minuten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) des Bundeskartellamts. Die Daten zeigen, dass der Preis an einer Tankstelle oft mehrmals täglich um 10 Cent und mehr schwankt, am niedrigsten meist am Abend.

Eingabetypische UnsicherheitWirkung auf 600 km
Verbrauch aus WLTP statt gemessen±1 l/100 km±10,50 €
Spritpreis morgens statt abends±0,10 €/l±4,20 €
Strecke aus Routenplaner statt Tacho±3 %±2,20 €
Bei 7 l/100 km und 1,75 €/l

Bewusst nicht enthalten sind Kosten, die sich nicht sinnvoll pauschal schätzen lassen: Staus, Umleitungen, Strafzettel, Reparaturen nach einem Unfall. Wer Vollkosten statt nur Spritkosten braucht, ergänzt einen Verschleißsatz pro Kilometer, dessen Herleitung auf der Seite zu den Kosten pro Kilometer erklärt ist.

Woher Pauschalen und Steuerwerte stammen

Steuerliche Werte stammen direkt aus dem Gesetzestext, nicht aus Sekundärquellen. Wo das Gesetz Auslegungsspielraum lässt, folgen die Erklärungen den Schreiben des Bundesfinanzministeriums, an die die Finanzämter gebunden sind, und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Richtwerte für Verbrauch, Ladeverluste, Maut oder Werkstattkosten sind als Spannen angegeben und als solche gekennzeichnet.

WertHöheRechtsgrundlage
Entfernungspauschale0,38 € je km§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Höchstbetrag ohne eigenes Auto4.500 €§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Kilometerpauschale Dienstreise0,30 € / 0,20 €§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG
Steuerfreie Erstattungbis 0,30 € je km§ 3 Nr. 16 EStG
Verpflegungsmehraufwand14 € / 28 €§ 9 Abs. 4a EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €§ 9a Satz 1 Nr. 1a EStG
Handwerkerleistungen20 %, max. 1.200 €§ 35a Abs. 3 EStG

Aktualisierung bei Gesetzesänderungen

Pauschalen ändern sich meist zum Jahreswechsel, beschlossen im Jahressteuergesetz oder einem eigenen Änderungsgesetz. Sobald eine Änderung im Bundesgesetzblatt verkündet ist, werden Rechner und Texte angepasst. Für Steuererklärungen früherer Jahre gelten die damaligen Sätze. Die Entfernungspauschale hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert:

Steuerjahrkm 1 bis 20ab km 21
bis 20200,30 €0,30 €
20210,30 €0,35 €
2022 bis 20250,30 €0,38 €
ab 20260,38 €0,38 €

Geringverdiener, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, profitieren nicht von einer höheren Pauschale, weil sie ohnehin keine Steuer zahlen. Für sie gibt es die Mobilitätsprämie: Ein Teil der Pauschale für lange Arbeitswege wird auf Antrag mit der Steuererklärung ausgezahlt, beantragt in der Anlage Mobilitätsprämie. Die Rechner ersetzen keine Steuerberatung. Bei Sonderfällen wie mehreren Arbeitgebern, wechselnden Einsatzorten oder einer doppelten Haushaltsführung lohnt der Weg zur Lohnsteuerhilfe oder zum Steuerberater.