Fahrtkostenrechner

Kilometerpauschale für Dienstreisen

0,30 €je km mit dem Auto

0,20 €je km mit Motorrad oder Roller

jeder kmHin- und Rückweg zählen

Wer für den Job mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, bekommt die Kosten entweder vom Arbeitgeber erstattet oder setzt sie in der Steuererklärung ab. Beide Wege nutzen dieselben gesetzlichen Kilometersätze. Entscheidend ist, ob die Fahrt überhaupt als Dienstreise gilt und was neben den Kilometern noch dazukommt.

Pauschalen für Auto und Motorrad

Für beruflich veranlasste Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug erlaubt § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG feste Kilometersätze ohne Einzelnachweis der Kosten. Sie orientieren sich an der höchsten Wegstreckenentschädigung des Bundesreisekostengesetzes. Anders als bei der Pendlerpauschale zählt jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückweg sowie Fahrten zwischen mehreren Einsatzorten. Die Sätze gelten unabhängig davon, ob das Auto mit Benzin, Diesel oder Strom fährt.

Statt der Pauschale kannst du einen individuellen Kilometersatz ansetzen. Dafür ermittelst du alle Kosten des Fahrzeugs über zwölf Monate, also Abschreibung über sechs Jahre, Versicherung, Kfz-Steuer, Sprit, Werkstatt und Reifen, und teilst sie durch die gesamten Jahreskilometer. Beispiel: 8.400 € Gesamtkosten bei 14.000 km ergeben 0,60 € je km. Bei 4.000 Dienstkilometern sind das 2.400 € statt 1.200 € mit Pauschale. Der Satz gilt so lange, bis sich die Verhältnisse ändern, und erfordert lückenlose Belege für das ganze Jahr.

Dienstreise oder Weg zur ersten Tätigkeitsstätte

Die 0,30 € pro gefahrenem Kilometer gibt es nur für Auswärtstätigkeiten, also Fahrten weg von der ersten Tätigkeitsstätte. Für den täglichen Weg dorthin gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke. Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung, der dich der Arbeitgeber dauerhaft zuordnet. Fehlt eine Zuordnung, ist es der Ort, an dem du typischerweise arbeitstäglich, an zwei vollen Tagen pro Woche oder mindestens einem Drittel deiner Arbeitszeit tätig bist. Pro Arbeitsverhältnis gibt es höchstens eine erste Tätigkeitsstätte.

SituationEinordnungSatz
Büro zum Kundentermin und zurückDienstreise0,30 € je km
Wohnung direkt zur Schulung in anderer StadtDienstreise0,30 € je km
Wohnung zum festen BüroWeg zur ersten Tätigkeitsstätte0,38 € je km einfach
Außendienst ohne festes BüroDienstreise ab Wohnung0,30 € je km
täglich zum selben Sammelpunktwie erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4a EStG)0,38 € je km einfach
Leiharbeit beim Kunden, unbefristetEinsatzort ist erste Tätigkeitsstätte0,38 € je km einfach
Homeoffice zum KundenDienstreise, Homeoffice ist keine Tätigkeitsstätte0,30 € je km

Wer als Monteur jeden Morgen zum Betriebshof fährt und von dort zur Baustelle, setzt für die Strecke bis zum Betriebshof nur die Entfernungspauschale an. Die Fahrten vom Betriebshof weiter gelten als beruflich, laufen aber meist im Firmenfahrzeug und kosten dich nichts. Bei einer Fahrt Büro, Kunde, Wohnung ist nur der Abschnitt bis zum Kunden und vom Kunden nach Hause eine Dienstreise, die Fahrt morgens ins Büro bleibt Arbeitsweg.

Was neben den Kilometern absetzbar ist

Die Kilometerpauschale deckt alle laufenden Kosten des Fahrzeugs ab: Sprit, Verschleiß, Versicherung, Steuer. Weitere Kosten der Reise kommen zusätzlich hinzu, wenn sie belegt sind. Das gilt für Arbeitnehmer als Werbungskosten und für Selbstständige als Betriebsausgaben.

PostenBetragBedingung
Verpflegungsmehraufwand14 € je Tagmehr als 8 Stunden abwesend, auch An- und Abreisetag bei Übernachtung
Verpflegungsmehraufwand28 € je Tagvolle 24 Stunden abwesend
Übernachtunglaut Hotelrechnungohne Frühstück, das wird gekürzt
Parkgebühren, Maut, Vignettelaut Belegnicht in der Pauschale enthalten
UnfallschadenReparatur oder WertminderungUnfall auf der Dienstfahrt, soweit keine Versicherung zahlt

Für den Verpflegungsmehraufwand gilt die Dreimonatsfrist: An derselben Tätigkeitsstätte gibt es die Pauschalen nur in den ersten drei Monaten. Für die Fahrtkosten gilt diese Frist nicht, die 0,30 € je km bleiben dauerhaft.

Stellt der Arbeitgeber das Frühstück im Hotel oder ein Mittagessen, wird die Verpflegungspauschale gekürzt: 20 Prozent des Tagessatzes für ein Frühstück, je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen. Bei einem 24-Stunden-Tag sind das 5,60 € beziehungsweise 11,20 €.

Erstattung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber darf dir bis zu 0,30 € pro Kilometer nach § 3 Nr. 16 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Zahlt er mehr, ist der übersteigende Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn und erscheint auf der Lohnabrechnung. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Höhe gibt es nicht. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine Regelung und fährst du auf Anweisung mit dem eigenen Auto, kannst du Aufwendungsersatz nach § 670 BGB verlangen.

  1. Fahrt mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometern dokumentieren, Belege für Parken und Maut aufheben.
  2. Reisekostenabrechnung beim Arbeitgeber einreichen, meist monatlich über ein Formular oder Reisekostenportal.
  3. Erstattung kommt mit dem Gehalt oder separat aufs Konto.
  4. Steuerfreie Erstattungen erscheinen nicht als Arbeitslohn. Du musst sie in der Steuererklärung aber angeben, damit das Finanzamt sie von deinen Reisekosten abzieht.

Verursachst du auf einer Dienstfahrt mit dem Privatauto unverschuldet oder leicht fahrlässig einen Unfall, muss der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel den Schaden ersetzen, etwa die Hochstufung in der Kaskoversicherung. Bei grober Fahrlässigkeit haftest du selbst. Manche Arbeitgeber schließen dafür eine Dienstreise-Kaskoversicherung ab.

Differenz als Werbungskosten absetzen

Erstattet der Arbeitgeber weniger als 0,30 € pro Kilometer oder gar nichts, setzt du die Differenz in der Anlage N unter Reisekosten an. Das Finanzamt rechnet die gefahrenen Kilometer mit dem Pauschalsatz und zieht die steuerfreie Erstattung ab.

Die Differenz wirkt sich erst aus, wenn deine Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Wer pendelt, überschreitet diese Grenze oft schon durch die Entfernungspauschale: Bei 20 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen sind das 1.672 €. Dann bringt jeder Euro Differenz eine Steuerersparnis in Höhe deines persönlichen Grenzsteuersatzes.

Beispiel

4.200 km × 0,30 € = 1.260 €

Arbeitgeber erstattet 0,20 € je km, also 840 € steuerfrei.

1.260 € − 840 € = 420 €

Bei 30 % Grenzsteuersatz bringen die 420 € rund 126 € Steuerersparnis, sofern der Pauschbetrag bereits überschritten ist.

Selbstständige: Fahrten als Betriebsausgaben

Für Selbstständige und Gewerbetreibende gelten die Kilometersätze ebenfalls, aber mit anderem Ansatz. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehört. Das hängt vom Anteil der betrieblichen Fahrten an allen Fahrten ab, den du glaubhaft machen musst, etwa durch Aufzeichnungen über drei Monate.

Privatvermögen

unter 10 % betrieblich10–50 % wahlweise

Betriebliche Fahrten pauschal mit 0,30 € je km als Betriebsausgabe. Alle übrigen Fahrzeugkosten bleiben privat. Einfach und ohne Fahrtenbuch, ein Nachweis der einzelnen Fahrten genügt. Vorsteuer aus Tankquittungen ist bei der Pauschale nicht abziehbar.

Betriebsvermögen

über 50 % betrieblich

Alle Kosten sind Betriebsausgaben, inklusive Abschreibung. Die Privatnutzung wird versteuert, pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat oder per Fahrtenbuch. Für reine E-Autos gilt bis zu einer Preisgrenze 0,25 %, für Plug-in-Hybride 0,5 %.

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte behandelt das Steuerrecht auch bei Selbstständigen wie den Arbeitsweg: Abziehbar ist nur die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer einfache Strecke. Liegt das Fahrzeug im Betriebsvermögen, wird der übersteigende Teil als nicht abziehbare Betriebsausgabe hinzugerechnet, bei der 1-Prozent-Regel pauschal mit 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat.

Fahrtenbuch und Nachweise

Die Pauschale ersetzt nur den Nachweis der Kosten, nicht den Nachweis der Fahrten. Das Finanzamt kann verlangen, dass du jede Dienstreise belegst, vor allem bei hohen Kilometerzahlen oder wenn die Reisekosten im Vergleich zum Vorjahr stark steigen. Ein formales Fahrtenbuch ist für Arbeitnehmer mit Privatauto nicht Pflicht, eine nachvollziehbare Aufstellung aber schon.

Wer ein Fahrtenbuch für die Privatnutzung eines Firmenwagens führt, muss strengere Regeln einhalten: zeitnah, geschlossen, unveränderbar. Lose Excel-Tabellen erkennt das Finanzamt nicht an, ein elektronisches Fahrtenbuch nur, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen oder dokumentiert sind. Ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, wendet das Finanzamt die 1-Prozent-Regel an. Unterlagen bewahrst du mindestens bis zum Ende der Festsetzungsfrist auf, als Selbstständiger zehn Jahre.